Rechtsprechung
   VGH Hessen, 20.12.2011 - 5 B 2017/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,29883
VGH Hessen, 20.12.2011 - 5 B 2017/11 (https://dejure.org/2011,29883)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.12.2011 - 5 B 2017/11 (https://dejure.org/2011,29883)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. Dezember 2011 - 5 B 2017/11 (https://dejure.org/2011,29883)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,29883) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Anordnung auf Erlass einer Straßenbeitragssatzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verdichtung der Möglichkeit des Erlasses einer Satzung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu einer Pflicht zum Erlass einer derartigen Satzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HessKAG § 11; HGO § 92; HGO § 93
    Verdichtung der Möglichkeit des Erlasses einer Satzung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu einer Pflicht zum Erlass einer derartigen Satzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 486
  • DVBl 2012, 381
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.10.2010 - 8 C 43.09

    Kommunale Selbstverwaltung; kommunale Finanzhoheit; Gestaltungsspielraum;

    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.2011 - 5 B 2017/11
    Die staatliche Rechtsaufsicht über die Gemeinden ist ein von Verfassungs wegen vorgesehenes Korrelat der kommunalen Selbstverwaltung (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2010 - 8 C 43.09 -, BVerwGE 138, 89 = HSGZ 2011, 343).
  • VG Koblenz, 01.08.2011 - 4 K 1392/10

    Ist die Vorschrift über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge

    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.2011 - 5 B 2017/11
    8 Soweit der Bevollmächtigte der Antragstellerin sich darüber hinaus auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 1. August 2011 (- 4 K 1392/10.KO -, Juris) beruft, das die Regelung in §§ 10, 10 a Rheinland-Pfälzisches KAG über wiederkehrende Straßenbeiträge für verfassungswidrig hält, und sie deshalb dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt hat, führt auch dies nicht zum Erfolg der Beschwerde.
  • VG Gießen, 26.09.2011 - 8 L 2643/11

    Anweisung zum Erlass einer Straßenbeitragssatzung

    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.2011 - 5 B 2017/11
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 26. September 2011 - 8 L 2643/11.GI - wird zurückgewiesen.
  • VGH Hessen, 15.03.1991 - 5 TH 642/89

    Aufwand für öffentliche Einrichtungen; Nichterhebung von Beiträgen

    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.2011 - 5 B 2017/11
    In diesen Fällen verdichtet sich das satzungsgeberische Ermessen unter Berücksichtigung des Vorrangs der Einnahmenbeschaffung aus Entgelten für die Leistung der Gemeinde (§ 93 Abs. 2 HGO) zu einer Pflicht, eine Beitragssatzung zu erlassen (vgl. Hessischer VGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2011 - 8 B 2106/10 -, Juris, und vom 15. März 1991 - 5 TH 642/89 -, GemHH 1992, 206 = NVwZ 1992, 807; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. September 1998 - B 2 S 337/98 -, LKV 1999, 233; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., § 29 Rn. 13 ff).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.09.1998 - B 2 S 337/98

    Darlegungslast; Rechtsmittelbegründung; Gemeinde; Straßenbaubeitragssatzung;

    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.2011 - 5 B 2017/11
    In diesen Fällen verdichtet sich das satzungsgeberische Ermessen unter Berücksichtigung des Vorrangs der Einnahmenbeschaffung aus Entgelten für die Leistung der Gemeinde (§ 93 Abs. 2 HGO) zu einer Pflicht, eine Beitragssatzung zu erlassen (vgl. Hessischer VGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2011 - 8 B 2106/10 -, Juris, und vom 15. März 1991 - 5 TH 642/89 -, GemHH 1992, 206 = NVwZ 1992, 807; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. September 1998 - B 2 S 337/98 -, LKV 1999, 233; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., § 29 Rn. 13 ff).
  • VGH Hessen, 12.01.2011 - 8 B 2106/10
    Auszug aus VGH Hessen, 20.12.2011 - 5 B 2017/11
    In diesen Fällen verdichtet sich das satzungsgeberische Ermessen unter Berücksichtigung des Vorrangs der Einnahmenbeschaffung aus Entgelten für die Leistung der Gemeinde (§ 93 Abs. 2 HGO) zu einer Pflicht, eine Beitragssatzung zu erlassen (vgl. Hessischer VGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2011 - 8 B 2106/10 -, Juris, und vom 15. März 1991 - 5 TH 642/89 -, GemHH 1992, 206 = NVwZ 1992, 807; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. September 1998 - B 2 S 337/98 -, LKV 1999, 233; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., § 29 Rn. 13 ff).
  • VGH Hessen, 12.01.2018 - 8 A 1485/13

    Kommunalaufsichtliche Anweisung zum Erlass einer Straßenbeitragssatzung

    Die dagegen eingelegte Beschwerde wies der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 20.12.2011 - 5 B 2017/11 - zurück.

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird im Übrigen auf die Schriftsätze der Beteiligten im gesamten Verwaltungsstreitverfahren sowie die Behördenvorgänge des Beklagten (1 Ordner) und die Akten des Eilverfahrens 8 L 2643/11.GI / 5 B 2017/11 (2 Bände, einschließlich Anlagen) Bezug genommen, die allesamt zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    Bei einer defizitären Haushaltslage kann von einem Ausnahmetatbestand regelmäßig nicht ausgegangen werden, vielmehr wird gerade dann die Möglichkeit zur Beitragserhebung zur Pflicht (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 28.11.2013, a.a.O., juris Rdnr. 35; Beschluss vom 12.01.2011 - 8 B 2106/10 - juris Rdnr. 3; Beschluss vom 20.12.2011 - 5 B 2017/11 - juris Rdnr. 13; Schneider/Dreßler, a.a.O., § 93 Anm. 3b).

  • VGH Hessen, 28.11.2013 - 8 A 617/12

    Pflicht zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen bei defizitärem Gemeindehaushalt

    Davon ausgehend hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 12. Januar 2011 (8 B 2106/10 - juris Rdnr. 3; ihm folgend der 5. Senat in seinem Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 5 B 2017/11 -, juris Rdnr. 13) ausgeführt, dass sich die Möglichkeit zur Erhebung von Straßenbeiträgen durch Gemeinden jedenfalls dann zu einer Beitragserhebungspflicht verdichten kann, wenn ohne die Erhebung solcher Beiträge ein Ausgleich des Gemeindehaushalts nicht möglich ist.
  • VerfG Schleswig-Holstein, 03.09.2012 - LVerfG 1/12

    Kommunale Verfassungsbeschwerde, Schulgesetz, Selbstverwaltungsgarantie,

    Das Ermessen der Kommune hinsichtlich der Entscheidung über das "Ob" der Erhebung von Beiträgen kann daher auf Null reduziert sein, wenn Finanzierungslücken anderenfalls durch Steuern oder durch Kredite geschlossen werden müssten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Mai 2007 - 15 B 778/07 - DÖV 2007, 934 f., Juris Rn. 20 für Elternbeiträge zu Kindertageseinrichtungen; VGH Hessen, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 5 B 2017/11 - Juris Rn. 6 und OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. September 1998 - B 2 S 337/98 - Juris Rn. 24 für Straßenausbaubeiträge).
  • VGH Hessen, 05.08.2014 - 5 A 884/14

    Kein klagbarer Anspruch des Steuerpflichtigen auf Einhaltung des

    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Beschluss des Senats vom 15. März 1999 (- 5 TH 642/89 -, NVwZ 1992, 807 = DVBl 1991, 1309 = Gemeindehaushalt 1992, 206; vgl. auch Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2011 - 5 B 2017/11 -, NVwZ-RR 2012, 486 = ZKF 2012, 491, und Urteil des 8. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. November 2013 - 8 A 617/12 -, LKRZ 2014, 154).
  • VG Kassel, 06.04.2021 - 6 K 6080/17

    Keine Unwirksamkeit einer Straßenbeitragssatzung bei Verstoß gegen

    Aus diesen gemeindehaushaltsrechtlichen Regelungen folgert der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Bezug auf die Erhebung von Straßenbeiträgen nach § 11 Abs. 1 KAG zum einen, dass bei Vorliegen eines defizitären Haushalts die Gemeinden zum Erlass einer Beitragssatzung und damit zur Beitragserhebung verpflichtet seien, wenn sie ihren haushaltsrechtlichen Pflichten nicht nachkämen oder nachkommen könnten (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 5 B 2017/11 -, juris, Rn. 6 ; Urteil vom 28. November 2013 - 8 A 617/12 -, juris, Rn. 35 ; Urteil vom 12. Januar 2018 - 8 A 1485/13 -, juris, Rn. 46 f.).
  • VG Wiesbaden, 18.09.2020 - 7 K 3933/17
    Bei einer defizitären Haushaltslage kann von einem Ausnahmetatbestand regelmäßig nicht ausgegangen werden, vielmehr wird gerade dann die Möglichkeit zur Beitragserhebung zur Pflicht (vgl. Hess.VGH, Urteil vom 28.11.2013, a.a.O., juris Rdnr. 35; Beschluss vom 12.01.2011 - 8 B 2106/10 -, juris Rdnr. 3; Beschluss vom 20.12.2011 - 5 B 2017/11 -, juris Rdnr. 13 ; Schneider/Dreßler, a.a.O., § 93 Anm. 3b).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht